| Einsätze |
| Donnerstag, den 24. Januar 2008 um 17:16 Uhr |
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Einsatzarten Die Einsatzbereiche der Feuerwehren haben sich in den vergangenen Jahren immer weiter in Richtung der technischen Hilfeleistungen verschoben. Das geschichtlich entstandene Hauptanliegen der Feuerwehren Brände zu bekämpfen, ist längst in den Hintergrund gerückt. Hilfeleistung: Brandbekämpfung: Entstehungsbrand: Die kleinste Brandform. Das Feuer war so klein, dass nur ein Kleinlöschgerät (z.B. eine Kübelspritze) zum Löschen eingesetzt werden musste. Zum Beispiel, wenn nur ein Adventskranz auf einem Tisch brennt oder ein kleiner Mülleimer brennt. Kleinbrand: Ein Rohr wurde für die Brandbekämpfung eingesetzt. Zum Beispiel bei Pkw- oder Containerbränden. Mittelbrand: Zwei Rohre waren zum Löschen der Flammen nötig. Großbrand: Drei und mehr Rohre mussten eingesetzt werden, um den Brand unter Kontrolle zu bekommen. Alarmübung: Training unter Alarmbedingungen .In der Regel sind die Einsatzkräfte nicht über diese Übung informiert worden, sie kommt überraschend. Mit dieser Übungsart soll der Ernstfall realistisch simuliert werden. Die Kameraden werden deshalb über Funkmeldeempfänger alarmiert und rücken mit Blaulicht und Martinshorn aus. Damit wird ein psychischer Druck und zeitlicher Stress erzeugt, wie er im Ernstfall auch vorkommt. Solche Übungen sind ein wichtiger Teil der permanenten Ausbildung der Feuerwehrleute . Fehlalarm: Die Alarmierung der Feuerwehr war berechtigt, sie musste jedoch nicht mehr eingreifen. Das kann zum Beispiel bei der Auslösung einer automatischen Brandmeldeanlage der Fall sein. Oder etwa, wenn ein Feuer bereits vor Eintreffen der Feuerwehr schon gelöscht wurde. Böswilliger Fehlalarm: Der Name sagt es schon - ein Mensch hat mutwillig ohne tatsächliche Notwendigkeit die Feuerwehr gerufen. Ob direkt per Telefon oder durch einen Feuermelder. Im überwiegenden Teil der Fälle wird der oder die Täter jedoch ermittelt, auch wenn vermeintlich anonym angerufen wurde. Die moderne Technik macht's möglich. Und dann wird's richtig teuer: Den Verursacher erwarten eine Geld- oder Haftstrafe (bis zu einem Jahr) für die missbräuchliche Nutzung von Notrufeinrichtungen und Rechnungen für die gesamten aufgelaufenen Kosten für diesen Einsatz von Feuerwehr und Polizei.
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 02. August 2009 um 19:54 Uhr |